Pflegestufen – Was bedeuten sie für den Einzelnen?

Egal ob Pflegegeld oder Pflegerentenversicherung: Die Pflegestufe bestimmt bei vielen darüber, wie viel Geld sie erhalten und ob eine Leistung überhaupt ausgezahlt werden kann. Was die einzelnen Pflegestufen bedeuten, und was beim Besuch des Gutachters zu beachten ist, erfahren Sie hier.

Der Besuch des Gutachters

Der erste Schritt zur Einstufung in eine Pflegestufe ist meist der Besuch eines Gutachters. Viele Menschen haben genau dann das Gefühl, zeigen zu müssen, was sie noch leisten können, und strengen sich besonders an. Ein schwerer Fehler! Denn der Gutachter möchte sehen, wie der Alltag des Pflegebedürftigen abläuft, welche Dinge „in der Regel“, also regelmäßig bis immer, nicht zu bewerkstelligen sind. Der Besuch des Gutachters sollte also von vorneherein besprochen werden, auch mit Angehörigen und dem womöglich schon tätigen Pflegedienst. Alle Aussagen fließen in die Bewertung des Gutachters mit hinein. Auch ein Pflegetagebuch kann helfen, dem Gutachter mehr Einsicht in den alltäglichen Ablauf des Pflegebedürftigen zu geben.

Pflegestufen

Die niedrigste Einstufung der Pflegestufe ist 0. Dies bedeutet keineswegs, dann kein Pflegebedarf vorhanden ist, allerdings wird er als relativ gering eingestuft. Meist fallen Demenzkranke, die sich eigentlich noch gut zurechtfinden, in die Pflegestufe 0 und haben so einen Anspruch auf monatliche Pflegegeldleistungen. Unter Pflegestufe I fällt, wer einen täglichen Pflegeaufwand von mindestens 90 Minuten hat, davon sollten 46 Minuten täglich zur Grundpflege aufgewendet werden. Die Grundpflege besteht aus den Bereichen Körperpflege, Ernährung und Mobilität und sollte nicht von einem Pflegedienst geleistet werden. Um in Pflegestufe II eingestuft zu werden, ist ein Pflegeaufwand von täglich mindestens 3 Stunden nötig, davon müssen 2 Stunden auf die Grundpflege aufgewandt werden. Pflegestufe III ist erreicht, wenn täglich 5 Stunden Pflegeaufwand besteht, und davon 4 Stunden auf die Grundpflege entfallen. Der Hilfebedarf muss dabei rund um die Uhr, auch nachts, bestehen.

Pflegegeld nach Pflegestufen ab 2015

Das Pflegegeld wurde ab 2015 neu angepasst. Menschen, die zusätzlich zu einer Pflegestufe noch an Demenz leiden, erhalten einen höheren Betrag. Härtefälle bestehen zum Beispiel bei schweren Erkrankungen im Endstadium oder Wachkoma-Patienten. Leider werden Härtefälle nur selten von Gutachtern anerkannt. Die folgende Tabelle zeigt die monatlichen Leistungen der Pflegegeldversicherung:

Pflegestufe 0 (mit Demenz): 231 Euro
Pflegestufe I: 468 Euro
Pflegestufe I (mit Demenz): 689 Euro
Pflegestufe II: 1.144 Euro
Pflegestufe II (mit Demenz): 1.298 Euro
Pflegestufe III: 1.612 Euro
Pflegestufe III (mit Demenz): 1.612 Euro
Härtefall: 1.995 Euro
Härtefall (mit Demenz): 1.995 Euro

 

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