Autofahren trotz Pflegestufe/Pflegegrad – Was Sie beachten sollten

Vielleicht haben Sie sich auch schon die Frage gestellt, ob Autofahren für Personen mit Pflegestufe noch erlaubt ist. Grundsätzlich ist dies mit Ja zu beantworten, denn ein Führerschein gilt als lebenslang erteilt, sofern er nicht aus besonderen Gründen entzogen oder eingeschränkt wurde. Doch sollten Sie einiges beachten, wenn Sie selbst als Pflegegradinhaber oder als Verwandter von Personen mit diesen Maßstäben betroffen sind.

Solange Sie bzw. Ihr Angehöriger sicher fährt, bietet es zahlreiche Vorteile und ist kein Problem. Denn so können soziale Kontakte, der notwendige Einkauf oder generell die Teilnahme an gesellschaftlichen Ereignissen eigenständig bewältigt werden. Damit ist Mobilität, Flexibilität und ein hohes Maß an Unabhängigkeit gewährleistet. Abhängig von der Art einer eventuell körperlichen Einschränkung bei der Bewegung kann es Sinn machen, dass Sie das Fahrzeug umbauen lassen, etwa den Einstieg ins Fahrzeug erleichtern oder auf Automatikgetriebe umstellen.

Ist selbstständiges Autofahren jedoch für den Betreffenden und sein Umfeld eine Gefahr, müssen Sie eingreifen. Denn als gesetzlicher Betreuer oder pflegender Angehöriger, dem die Betreuung übertragenwurde, sind Sie aufsichtspflichtig und verantwortlich für das Wohl des Betroffenen. Gerade bei Personen, die an Demenz / Alzheimer leiden, können eventuell im Anfangsstadium noch selbst mit dem Auto fahren. Doch Sie sollten die kognitiven Fähigkeiten Ihres Verwandten genau überprüfen.

Laut §§ 3 und 46 der Fahrerlaubnisverordnung kann die Straßenverkehrsbehörde einen Führerschein dann entziehen, wenn gewisse Krankheiten vorliegen. Als milderndes Mittel gilt es, gewisse Beschränkungen aufzuerlegen. Zu den Krankheiten gehören etwa Herzrhythmusstörungen sowie schweres Alzheimer / Demenz, aber auch schwere Depressionen. Fährt jemand mit dem Auto, obwohl er dazu nicht mehr in der Lage ist, macht unter Umständen bei einem Unfall die Haftpflichtversicherung Schwierigkeiten und kann für Schadenersatzleistungen Regressforderungen erheben.

Achten Sie daher genau auf den Gesundheitszustand Ihres Angehörigen und treffen Sie rechtzeitig Vorkehrungen und Maßnahmen, um den Ausstieg aus dem Autofahren so einfach und erträglich wie möglich zu gestalten.

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2 Antworten

  1. Georg Blum sagt:

    Meine Schwiegermutter beantragte Pflegegeld , darf sie dann weiterhin ihr eigenes Auto fahren bzw. verwenden,

  2. Hans Bohlander sagt:

    Meine Mutter hat pflegegrad 2 und befindet sich in Vollstationärer Pflege in einer entsprechenden Einrichtung. jetzt will sie nach einigen Fahrstunden wieder Autofahrern. Wie kann sich das auf den Pflegegrad auswirken und welche Pflichten habe ich als Betreuer?

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