Ambulante Pflege in Deutschland

Hauskrankenpflege – Sie benötigen einen Pflegedienst?

dependent-441405_640Wenn wir älter werden, passiert es, dass wir hier und da auf Hilfe angewiesen sind. Das heißt aber noch lange nicht, dass die Betroffenen ihre vertraute Umgebung verlassen müssen. Denn, wir erleben Schutz und Geborgenheit in unserem eigenen Zuhause – hier fühlen wir uns wohl. Wenn dann die eigenen vier Wände verlassen werden müssen, heißt das für viele hilfe- und pflegebedürftige Menschen, sich vielleicht in eine große Ungewissheit zu begeben. Sie wird oft begleitet von einer Angst, sich in die sogenannte Fremdbestimmung geben zu müssen – letztendlich steht die Heimunterbringung an. Hier kann ein mobiler Pflegedienst = Ambulante Pflege, tätig werden, der fachgerecht die Grund- und Behandlungspflege übernimmt. Dies geschieht je nach der Verordnung des zuständigen Hausarztes. Nach dem erstellten Pflegekonzept wird versorgt und dies richtet sich jeweils nach den persönlichen Ansprüchen des zu Versorgenden unter der Beachtung der jeweiligen häuslichen Situation

Wie kann ich mich auf eine Inanspruchnahme von Pflegeleistungen vorbereiten?

Um eine Pflegebedürftigkeit zu ermitteln, gibt es die drei Pflegestufen. Die Pflegestufen ermitteln den sogenannten täglichen grundpflegerischen Hilfebedarf. So gilt die Pflegestufe I als erfüllt, wenn hier eine Hilfe von mindestens 46 Minuten täglich ansteht. In der Pflegestufe II müssen es mindestens 120 Minuten täglich sein und bei der bei Pflegestufe III muss der benötigte Hilfebedarf mindestens 240 Minuten Hilfe am Tag sein und durch Pflegekräfte gedeckt werden. Beantragt wird die Feststellung der Pflegestufen bei der Pflegekasse, die der Krankenkasse angehört. Hier gibt es Formulare bei der Krankenkasse, die ausgefüllt werden müssen gilt. Bei den Kassen erhält man auch sogenannte Pflegetagebücher, wo genau aufgeführt ist, welche Arbeit als Grundpflege in Betracht kommt. Das ist beispielsweise die Hilfe bei der täglichen Körperhygiene.

Kleiner Tipp: Wenn Angehörige pflegen, besteht ein Anspruch auf Pflegegeld

Wenn ein Versicherter der Sozialen Pflegeversicherung eine Einstufung bekommen hat sind weitere Leistungsvoraussetzungen für die Inanspruchnahme von Pflegeleistungen erfüllt. Es besteht beispielsweise die Möglichkeit, sich eine Pflegehilfe selbst zu beschaffen. Die zuständige Pflegekasse gewährt dann das Pflegegeld, wenn die Pflege in einer geeigneter weise sichergestellt ist – die notwendige erforderliche Grundpflege vonstattengeht sowie die hauswirtschaftliche Versorgung geregelt ist. Das Pflegegeld beträgt 225 Euro bis 685 Euro monatlich. Dadurch wird sichergestellt, dass eine pflege- und hilfebedürftige Person eine materielle Anerkennung für den Einsatz erhält. Pflegegeld wird dann gezahlt, wenn die Pflege in der häuslichen Umgebung stattfindet. Dies kann der eigene Haushalt sein, so wie ein anderer Haushalt. Beispielsweise der Haushalt, wo die Pflegeperson lebt – aber auch in einem Pflegeheim ist dies möglich.

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Eine Antwort

  1. Petra sagt:

    Liebe Leutz, euer Beitrag unter Ambulante Pflege in Deutschland: Wie kann ich mich auf eine Inanspruchnahme von Pflegeleistungen vorbereiten? Scheint mir ein wenig veraltet. Wir sind mittlerweile beim Pflegegrad angelangt…

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