Wann Kinder für Ihre Eltern Unterhalt zahlen müssen

Immer wieder ist zu lesen, dass Kinder für ihre eigenen Eltern Unterhalt zahlen müssen. Dies ist in Deutschland durchaus gängige Praxis, da das Sozialamt das Vermögen und Einkommen von Kindern pflegebedürftiger Eltern zur Begleichung anfallender Pflegekosten berücksichtigt.

Die Kosten für pflegebedürftige Angehörige variieren natürlich je nach Pflegeheim bzw. Pflegestufe und staffeln sich entsprechend. Während bei Pflegestufe I von monatlichen Kosten in Höhe von 2500 Euro ausgeht, werden in der Pflegestufe II in einem Heim meist bis zu 3000 Euro angesetzt. Wird Ihr Angehöriger in Pflegestufe III gereiht, können Pflegeleistungen in Höhe zwischen 3500 und 4000 Euro fällig werden. Die gesetzliche Pflegeversicherung übernimmt jeweils nur einen Teil dieser Kosten, die aber nur für pflegerische und medizinische Maßnahmen verwendet werden. Verpflegung und Unterbringung in einem Heim werden gesondert berechnet und müssen Betroffene selbst zahlen. Meist wird der Betrag zuerst von der Rente abgezogen, in der Folge wird das Vermögen entsprechend belastet.

Ist die benötigte Pflegesumme weder durch das Einkommen des Patienten noch durch das seines Ehepartners gedeckt, wendet sich das Sozialamt an die Kinder. Dann werden diese zur Leistung von Elternunterhalt aufgefordert, wobei kein Unterschied zwischen ehelichen, nicht-ehelichen und adoptierten Kindern gemacht wird. Auch wie das Verhältnis zwischen Eltern und Kindern ist, spielt keine Rolle. Laut § 1605 BGB besteht eine Pflicht, Ihr Vermögen und Ihr Einkommen offen zu legen. Verdienen Sie mehr als 1800 Euro netto pro Monat, müssen Sie Elternunterhalt leisten. Wenn Sie in eigenen vier Wänden wohnen und vielleicht eine Lebensversicherung oder eine entsprechende Altersvorsorge haben, gilt dies als sogenanntes Schonvermögen. Dessen Höhe ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich, klar ist aber, dass Sie Ihr Haus oder Ihre Wohnung weder verkaufen noch durch einen Kredit für die Pflege belasten müssen. Sollten Sie tatsächlich einen finanziellen Beitrag für die Pflege leisten müssen, sollten Sie dies in der Steuererklärung geltend machen.

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