Pflege im Jahr 2024: Dies verändert sich ab Januar
Nicht nur die Leistungen für die häusliche Pflege sind ab Januar 2024 gestiegen. Zum 1. Januar des Jahres wurde das Pflegegeld angehoben. Es handelt sich um die erste Anpassung seit dem Jahr 2022. Die Pflegegradstufen 2 bis 5 sind um fünf Prozent gestiegen. Diese Anhebung betrifft die finanzielle Anerkennung für die pflegenden Angehörigen, welche eigenständig betreut werden. Zusätzlich wurden die Beträge für die ambulanten Pflegesachleistungen angehoben. Damit gab es eine Erhöhung um fünf Prozent für die alle häuslichen Pflegehilfen, welche durch die ambulanten Fachpflege- und Betreuungsdienste durchgeführt werden. Die Erhöhung muss nicht beantragt werden. Die Pflegekassen erhöhen den Betrag automatisch, falls dieser bisher in Anspruch genommen wurde.
Mit dem Januar 2024 gibt es dür die die Pflegebedürftigen die Möglichkeit, Auskünfte über die erbrachten Leistungen sowie die Kosten der Pflegekasse zu erhalten. Diese Auskunft betrifft die vergangenen 1,5 Jahre. Zusätzlich ist es möglich, dass eine Aufstellung der vergangenen sechs Monate eingefordert werden kann. Somit ist es den Pflegebedürftigen möglich, dass bei der Pflegekasse alle eingereichten und erbrachten Leistungen von allen Leistungserbringen eingesehen werden können. Auf Wunsch werden Kopien der Abrechnungsunterlagen, welche von den verschiedenen Leistungserbringern eingereicht wurden erstellt.
Der Zuschlag zu den Pflegekosten bei Heimunterbringung, welche seit dem Jahr 2022 von der Pflegekasse bezuschusst werden, stiegen ab dem Januar 2024. Entsprechend der Aufenthaltsdauer der Pflegebedürftigen kommt es zu Zuschüssen zwischen 5 bis zu 70 Prozent. Diese Bezuschussung betrifft den Eigenanteil der Pflegekosten. Im ersten Jahr kommt es jetzt zu einer Erhöhung auf 15 % Zuschuss, statt des bisherigen 5 %. Im 2. Jahr sind es statt 25 % in der Vergangenheit nun 30 %. Mit dem 3. Jahr gibt es statt 45 % fortan 50 %. Und mit dem 4. Jahr kommt es ebenso zu einer Erhöhung um 5 % statt bis dato 70 % werden 75 % veranschlagt.
Ein weiterer Punkt, welcher sich mit dem Juli 2024 ändert, betrifft die Mitaufnahme von Pflegebedürftigen, welche die stationären Vorsorgeeinrichtungen (bzw. Rehabilitationseinrichtung) nutzt. Falls für die zu pflegende Person eine Vorsorge- bzw. Rehabilitationsmaßnahme für den stationären Bereich ansteht, ist es ab Juli 2024 leichter möglich, die pflegebedürftige Person aufzunehmen. Die Kosten werden von der Pflegeversicherung übernommen. Falls ein Anspruch auf Leistungen durch die häusliche Pflege bestehen, ruhen diese für den gesamten Aufenthalt.