Änderungen in der Pflege im Jahr 2023

In der Pflege verändert sich in diesem Jahr so einiges. Mit dem Anstieg der Beitragsbemessungsgrenzen wird es für fast alle Beitragszahler teurer. Ab 1. Januar stieg die Bemessungsgrenze für die gesetzliche Krankenversicherung. Die Pflegeversicherung folgt Mitte des Jahres. Es fand ein Anstieg von 800 Euro auf 59.850 Euro statt. Somit liegt die Bemessungsgrenze nunmehr bei 4.987,50 Euro. Gutverdiener müssen bei einem höheren Verdienst als der Bemessungsgrenze von 59.850 Euro nicht mehr an Sozialversicherungsbeiträgen bezahlen.

Es gibt mehr Pflegegeld aufs Konto

Seit dem Jahr 2017 erhöht sich erstmals wieder das Pflegegeld. Die Pflegeleistungen sollen mit der neuen Gesetzgebung verbessert werden. Pflegebedürftige, welche unmittelbar im eigenen Zuhause gepflegt werden, erfahren eine Steigerung des Pflegegeldes von fünf Prozent. Pflegeheimbewohner profitieren kaum von der Erhöhung der Pflegegeldleistungen.

Eine Erhöhung des Beitragsatzes für fast alle

Das Defizit der Krankenkassen ist der Grund dafür, dass Gesundheitsminister Karl Lauterbach zum Mittel der Beitragserhöhung greift. Es ist von einem milliardenschweren Defizit die Rede. Die Pflegeversicherung benötigt ebenso einen erhöhen Geldzufluss. Es wird durch die Beitragserhöhung mit einer jährlich höheren Geldeinnahme von 6,6 Milliarden gerechnet. Profitieren sollen vor allem kinderreiche Familien. Es soll zu einer Entlastung kommen.

Der Pflegebeitrag steigt ab Juli 2023

Kinderlose Bundesbürger werden stärker zur Kasse gebeten. Gleichzeitig sinkt durch diese Maßnahme der Beitrag für die Familien mit mehreren Kindern. Für das Jahr 2024 wird ein verbessertes Pflegegeld geplant. Wie sehen die Zahlen konkret aus? 3,4 Prozent werden ab Juli 2023 fällig, wenn der Beitragszahler mindestens ein Kind hat. Bis dato waren es 3,05 Prozent. Für Kinderlose, welche 23 Jahre alt sind, kommt es zu einer Erhöhung von 0,6 Prozentpunkten. Der Beitrag ab Juli 2023 klettert auf 4 Prozent. Der Arbeitgeber muss sich beteiligen und übernimmt einen Teil der Mehrkosten. Sein Anteil beträgt unabhängig von der Kinderzahl 1,7 Prozent.

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