Streit mit der Krankenkasse bzgl. Pflegeeinstufung – welcher Anwalt hilft

Krankenkassenstreit wegen der festgelegten Pflegeeinstufung – welcher Anwalt kann helfen?

Der Rechtsanwalt für Sozialrecht hilft seinem Klientel Widerspruch gegen die Pflegegrad-Einstufung einzulegen. Ein negativer Pflegegrad-Bescheid sollte nicht stillschweigend akzeptiert werden. Das Verfahren kann jedoch äußerst nervenaufreibend sein, wer sich alleine durchkämpfen möchte.

Der Fachanwalt prüft professionell, welche Chancen der Widerspruch haben kann. Mit seiner Einschätzung der Gesamtsituation ist es möglich, für sich eine Entscheidung zu treffen. Die Chancen sind zumeist gut, in einem eröffneten Verfahren sein Recht zu bekommen.

Die Erfolgsaussichten fachlich prüfen lassen

Lediglich nur ca. 7 Prozent gehen gegen einen abgelehnten Pflegeantrag rechtlich vor. Die Hilflosigkeit führt zumeist zu einer Lähmung. Der Gang zum Rechtsanwalt für Sozialrecht ist zur eigenen Absicherung jedoch der richtige Weg.

Die Klage vor dem Sozialgericht wäre der letzte Weg, um gegen eine erfolgte Pflegegrad-Einstufung vorzugehen. Doch bevor es so weit ist, erfolgt durch den Fachanwalt eine Widerspruchsbegründung. Zudem wird eine erneute Begutachtung durch den MDK notwendig. Der Fachanwalt baut eine logische und fachlich fundierte Argumentation auf. Es muss gut begründet werden, warum eine Fehleinschätzung im Gutachten vorliegt.

Die Fakten für den Widerspruch

Im ersten Schritt kann der Fachanwalt sich dafür entscheiden, noch keine Begründung abzugehen. Lediglich die Einhaltung der Widerspruchseinrichtung sind an gesetzliche Fristen gebunden. Gegen den Bescheid kann einen Monat lang Widerspruch eingereicht werden. Es ist darauf zu achten, dass die Frist ein Tag weniger oder drei Tage mehr sein kann. Darum sollte nicht gezögert werden, so zügig wie möglich den Anwalt einzuschalten.

Wichtig ist, mit dem Widerspruchseingang, dass bei der MDK das erstellte Gutachten angefordert wird. So kann der Fachanwalt bei der Erstberatung die Gesamtsituation einschätzen. In der Regel wird das medizinische Gutachten auf Anfrage per E-Mail versendet.

Die Widerspruchsbegründung

Für die Widerspruchsbegründung ist wichtig, dass die Differenz zwischen dem Pflegetagebuch sowie dem MDK-Gutachten erforderlich ist. Der Punktestand liest sich aus dem MDK-Gutachten heraus. Dieser Punktestand ergibt den Pflegegrad. Ein eher geringer Punkteabstand von einer einem Grad zum Nächsten ist ein Indikator dafür, dass sich ein Widerspruchsverfahren als lohnend erweist.

Eine Widerspruchsbegründung kann sich mit der Aufzeichnung des Pflegetagebuchs begründen lassen. Weitere ärztliche Unterlagen helfen. Umso mehr ärztliche Unterlagen wie Arztbriefe und Atteste dem Anwalt vorliegen, umso leichter wird dieser seine Begründung formulieren können. Der Fachanwalt verfügt über eine entsprechende Erfahrung, welche persönlich bei einer Widerspruchserläuterung nicht vorhanden ist. Wer für sein Recht eintritt, hat die Chance hierbei zu gewinnen.

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