Pflegebett ohne Pflegestufe – geht das?

Zuerst sollte der Frage nachgegangen werden, was sich hinter dem Begriff „Pflegebett“ verbirgt. Es handelt sich hierbei um spezielle Einzelbetten, die an die besonderen Merkmale und die individuellen Bedürfnisse von bettlägerigen oder behinderten Menschen angepasst sind. Bei vorübergehender Bettlägerigkeit ist die Einschränkung lediglich von temporärer Natur. Erleidet man einen Unfall und ist nur auf absehbare Zeit auf ein behindertengerechtes Bett angewiesen, so ist die Krankenversicherung der Leistungsträger und Ansprechpartner für die Kostenerstattung des Pflegebettes auf Rezept. Die Krankenkasse übernimmt die Kosten für ein solches Bett, wenn es als Hilfsmittel dient, um eine Pflegebedürftigkeit verhindern zu können. Bei der Antragsstellung ist es wichtig, dass der Hausarzt in der Verordnung den Begriff „behindertengerechtes Bett“ vermerkt und nicht „Pflegebett“. Kann eine eigenständige Lebensführung langfristig nicht mehr gewährleistet werden, wird aus der kurzfristigen Pflege eine dauerhafte Pflegebedürftigkeit (z.B. durch Feststellung der Pflegestufe durch den Medizinischen Dienst der Krankenkasse), muss der entsprechende Antrag an die Pflegekasse gerichtet werden. Hierbei spricht man dann von einem Pflegebett. Sonderwünsche bei Ausstattung und Optik sind als Eigenleistung zu erbringen. Das auf Rezept beantragte Bett ist offiziell mit einer Hilfsmittelnummer gelistet und muss den Kriterien des MPG (Medizinproduktegesetz) entsprechen.

Was kostet ein solches Hilfsmittel?

Pflegebetten werden meist leihweise zur Verfügung gestellt – so entfällt der sonst zu tragende Kostenanteil von 10 Prozent (jedoch maximal 25 EUR). Das Bett kann aus eigenem Bestand der Pflegekasse stammen, oder durch einen Vertragspartner (z.B. Sanitätshaus) geliefert werden. Entscheidet man sich für ein Leihbett, werden Wartungs-, Strom- und Reparaturkosten durch die Pflegekasse übernommen.

Widerspruch ist erlaubt

Nachdem der Antrag bei der zuständigen Stelle eingegangen ist, muss auf eine Bewilligung gewartet werden. Diese Prüfung kann einige Zeit in Anspruch nehmen. Fällt der Bescheid negativ aus, kann binnen vier Wochen Widerspruch eingelegt werden. Man hat keinen Anspruch auf ein neues Bett, weshalb man sich auch mit einem gebrauchten Modell anfreunden muss. Möchte man ein neues, bezuschusst die Pflegekasse dieses nur anteilig. Aus diesem Grund ist eine eventuelle Kostenübernahme unbedingt im Voraus mit der Kasse abzuklären.

Doch ein Seniorenbett?

So genannte Seniorenbetten sind nicht im Hilfsmittelverzeichnis gelistet und können flexibel am Lattenrost und Rücken verstellt werden. Besonders bequem ist die elektrische Regulierbarkeit und die komfortable Ein- und Ausstiegshöhe. Vorteilhaft ist, dass die andere Betthälfte ebenfalls mit Spezialmatratzen nachgerüstet werden kann. Durch einen Hebepflegerahmen kann ein vollwertiger Ersatz mit Pflegebett-Eigenschaft geschaffen werden. Ein weiterer Pluspunkt ist die Ausstattung und das Design, das zu fairen Preisen selbst zusammengestellt werden kann.

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