Steuerliche Vorteile für pflegende Angehörige

Wenn Sie zu Hause einen Angehörigen pflegen, können Sie einige Steuervorteile beanspruchen. Zudem erhalten Sie einen Rentenzuschlag, der für jedes Jahr Pflege die monatliche Rente um bis zu 21 Euro steigen lässt. Zusätzlich sollten Sie entsprechende Positionen in Ihrer Einkommensteuererklärung angeben.

Der sogenannte Pflegepauschbetrag in Höhe von 924 Euro kommt in Ihrer Steuererklärung dann zum Tragen, wenn Sie die Pflege unentgeltlich erledigen. Das Pflegegeld, das seitens einer gesetzlichen oder privaten Pflegeversicherung ausbezahlt wird, bleibt dabei unberührt, wenn Sie nachweisen, dass Sie das Geld nicht selbst beanspruchen. Sie sollten dokumentieren, dass Sie damit Pflegehilfsmittel oder eine zusätzliche Pflegekraft finanzieren. Wichtig ist, dass der Pflegebedürftige im Alltag ständig Pflege benötigt. Dies müssen Sie zum Beispiel in Form eines Schwerbehindertenausweises gegenüber den Finanzbeamten nachweisen oder aber Sie zeigen den Bescheid der Pflegekasse über die individuelle Einstufung vor. Wenn Sie sich an den Kosten für die Unterbringung in einem Pflegeheim beteiligen, können Sie dies als außergewöhnliche Belastung in der jährlichen Steuererklärung geltend machen.

Klar ist, dass oftmals pflegende Angehörige die eigene Berufstätigkeit einschränken oder sogar ganz aufgeben muss. Damit Sie diesbezüglich später keine Verluste bei der eigenen Rente erleiden, erhalten Sie von der Pflegeversicherung Ihres Angehörigen individuelle Beiträge zur gesetzlichen Rente. Voraussetzung daffür ist, dass Sie Ihren Angehörigen wöchentlich mindestens 14 Stunden betreuen und nicht mehr als 30 Stunden einer beruflichen Tätigkeit nachgehen. Sie müssen den Rentenzuschuss extra bei der Pflegekasse beantragen. Je nach zeitlichem Aufwand und notwendigem Grad des Pflegebedarfs erhalten Sie anschließend entsprechende Zuschüsse. Für die Pflegestufe I wird etwa für 14 Stunden Pflege pro Woche ein fiktives Einkommen von 737,33 Euro als Grundlage für die Rentenbeiträge verwendet. Wenn Sie für ein ganzes Jahr die gezahlten Beiträge erhalten, steigert dies Ihre Rente pro Monat um exakt 7,14 Euro. Je höher die Pflegestufe ausfällt, desto höher ist naturgemäß auch der Rentenzuschlag.

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