Welche Rechte und Angebote gibt es für pflegende Angehörige

Wird ein Mensch aus welchen Gründen auch immer pflegebedürftig, so erledigt dies zum Großteil immer noch die eigene Familie. Oftmals stellt sich allerdings die Frage, welche Rechte Angehörige dann haben bzw. wie sie rasch und effektiv entsprechende Unterstützung beantragen können. Nachfolgend finden Sie dazu einige Antworten.

Wird ein Angehöriger pflegebedürftig, so können Sie umgehend bei der Pflegekasse, die direkt zur Krankenkasse gehört, einen Antrag auf Unterstützung stellen. Dazu gibt es auch kein Formular oder einen entsprechenden Vordruck, einfach formlos bzw. in einem Brief den Antrag formulieren. Im nächsten Schritt erfolgt dann vom Medizinischen Dienst der Krankenversicherung eine Begutachtung Ihres Angehörigen, da die Tatsache, wer als pflegebedürftig gilt, genau definiert und reguliert ist.

Ist Ihr Angehöriger von einem Gutachter untersucht und eingestuft worden, erhalten Sie von der Krankenkasse eine Mitteilung über die Einstufung in die Pflegestufe. Wenn Sie kurzfristig die Pflege selbst übernehmen, haben Sie laut Gesetzgeber Anspruch auf zehn Tage Auszeit von Ihrem Job, für die Sie seit Januar diesen Jahres einen Lohnersatz in der maximalen Höhe von 90 Prozent Ihres Nettogehaltes bekommen.

Anspruch auf Pflegezeit ist ein weiterer Punkt, den Sie als pflegender Angehöriger kennen sollten. Doch hier ist genau geregelt, wer diesen auch nutzen kann. Denn es sind nur nahe Angehörige wie Ehe- oder Lebenspartner, aber auch Eltern, Geschwister, Enkel- und Schwiegerkinder sowie die Schwiegereltern. Pflegebedürftige haben grundsätzlich die Wahl, ob sie individuelle Sachleistungen, also etwa einen Pflegedienst als Unterstützung in Anspruch nehmen möchten, oder ob sie Pflegegeld beziehen möchten.

Als Arbeitnehmer können Sie bis zu sechs Monate aus Ihrem Job aussteigen, um sich um Ihren Angehörigen zu kümmern. Sie sollten aber wissen, dass es sich dabei um eine unbezahlte Freistellung handelt, bei der Sie lediglich sozialversichert sind. Um Ihren Lebensstandard trotz der fehlenden Einkünfte halbwegs halten zu können, ist die Gewährung von zinslosen Darlehen in Planung. Wenn Sie nicht komplett aus dem Job aussteigen möchten, können Sie für maximal zwei Jahre Ihre Arbeitszeit auf 15 Wochenstunden reduzieren.

 

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