Altergerechtes Wohnen – Wer zahlt den Umbau?

Viele Menschen wollen so lange wie möglich auch im Alter selbständig und unabhängig wohnen. Aber nicht jedes Haus oder jede Wohnung ist dafür geeignet. Ein Umzug ist mit teilweise hohen Kosten, sicher aber mit einigen Unannehmlichkeiten verbunden. Ein Umbau aber auch nicht gerade billig. Aber diese Kosten müssen nicht komplett aus der eigenen Tasche zahlen, es gibt verschiedene Zuschüsse und Förderprogramme für altersgerechtes Umbauen.

Erkundigen Sie sich unbedingt vor Beginn der gewünschten Baumaßnahmen, ob und gegebenenfalls welche Zuschüsse oder Förderprogramme für Sie in Frage kommen, denn in der Regel müssen diese auch vor Baubeginn beantragt werden. Eine nachträgliche Genehmigung und Erstattung bereits getätigter Maßnahmen ist nicht möglich. Informationen über aktuell gültige Fördermaßnahmen bekommen Sie zum Beispiel bei Ihrer Bank oder der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau), in einem persönlichen Gespräch, aber auch im Internet.

Für manche Maßnahmen haben Sie die Wahl zwischen staatlichen Zuschüssen oder vergünstigten Kredite der KfW. Lassen Sie sich ausrechnen, welche Variante für Sie günstiger ist. Eventuell beteiligt sich auch die Pflegekasse an Ihren Kosten. Eine Kombination der verschiedenen Förderungen ist aber nicht immer möglich. Außerdem sind die Förderungen oft an Bedingungen gebunden, wie zum Beispiel die Ausführung durch einen fachlich versierten Handwerker. Daher ist eine vorherige und ausführliche Beratung dringend zu empfehlen.

Sind Sie und/oder Ihr Partner pflegebedürftig, dann kontaktieren Sie unbedingt Ihre Pflegekasse. Sie gewährt nach ihrem eigenen Ermessen Zuschüsse für bauliche Veränderungen zur Verbesserung des Wohnumfeldes in Höhe von bis zu 4.000 Euro je pflegebedürftige Person (maximal jedoch 16.000 Euro je Wohngemeinschaft, wenn dort mehrere pflegebedürftige Menschen leben). Förderfähig sind Maßnahmen, die die häusliche Pflege erheblich erleichtern oder erst möglich machen oder die eine selbständige Lebensführung wieder herstellen. Dazu gehört zum Beispiel der barrierefreie Umbau eines Bades, der Einbau eines fest installierten Treppenlifts oder die Anpassung des Wohnbereichs für Rollstuhlfahrer, aber auch der Umzug in eine behindertengerechte Wohnung.

Bewertung unserer Besucher
[Insgesamt: 1 Durchschnitt: 4]

Das könnte dich auch interessieren …

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Consent Management Platform von Real Cookie Banner