Wer gilt als pflegebedürftig?

In den letzten Jahren hat das Thema der Pflegebedürftigkeit immer mehr an Bedeutung gewonnen. Vielleicht haben Sie sich dabei auch schon einmal gefragt, was der Begriff eigentlich bedeutet? Wer gilt als pflegebedürftig und ab wann? Die Erklärung ist nicht ganz einfach, denn sie kann weder rein praktisch, noch rein medizinisch erfolgen. Meist geht es vielmehr darum, den Zeitpunkt zu erkennen, wann sich ältere Menschen im Alltag nicht mehr alleine richtig zurecht finden oder aber alltägliche Dinge nicht mehr alleine erledigen können.

Die sogenannte Pflegebedürftigkeit ist in Deutschland durch ein Gesetz bzw. ein eigenes Buch im Sozialgesetzbuch definiert. Es handelt sich dabei um das Elfte Buch im SGB XI. Unter § 14 und § 15 wird exakt definiert und bestimmt, ab wann eine Person laut Gesetz als pflegebedürftig gilt und wie diese Einstufung zu messen und zu beurteilen ist. Aus diesen Angaben ergibt sich dann der Anspruch auf die notwendigen Pflegeleistungen.

Aktuell definiert das Pflegeversicherungsgesetz Menschen dann als pflegebedürftig, wenn sie aufgrund einer körperlichen, geistigen oder seelischen Erkrankung oder Beeinträchtigung bei alltäglichen Dingen wie der Körperpflege, der Ernährung und der Mobilität Hilfe benötigen. Auch wenn sie nicht in der Lage sind, ihren Haushalt alleine zu führen – und zwar für mindestens sechs Monate – wird von einem Pflegebedarf ausgegangen.

Klar ist allerdings, dass der gesetzlich definierte Begriff nicht mit der allgemeinen Pflegebedürftigkeit gleich gesetzt werden kann. Konkret bedeutet das, dass Menschen durchaus auf Pflege angewiesen sein können, ohne dass sie deshalb in eine Pflegestufe einzuordnen sind. Vielleicht wird die Unterstützung Dritter einfach kurzfristig benötigt, etwa nach einem Unfall. Dauert eine Pflegeleistung kürzer als sechs Monate, wird sie auch nicht von der Pflegekasse bezahlt.

Die Entscheidung ob eine Person pflegebedürftig ist und in welchem Ausmaß trifft ein Gutachter. Dieser wird entweder vom Medizinischen Dienst der Krankenversicherung oder bei privat Versicherten von der MEDICPROOF geschickt.

Bewertung unserer Besucher
[Insgesamt: 0 Durchschnitt: 0]

Das könnte dich auch interessieren …

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Consent Management Platform von Real Cookie Banner