Pflegekräfte aus Osteuropa – so sind Sie rechtlich auf der sicheren Seite

Die meisten Menschen wünschen sich, ihren Lebensabend in ihrem gewohnten Umfeld verbringen zu können. Wenn sie dann aber aufgrund des zunehmenden Alters oder einer Erkrankung pflegebedürftig werden, sind ihre Angehörigen nicht selten von der Aufgabe überfordert. Entweder verfügen sie aufgrund der Verpflichtungen durch den Beruf und die eigenen Kinder nicht über ausreichend Zeit oder sie wohnen selbst gar nicht mehr vor Ort, sodass sie die Betreuung gar nicht übernehmen können. In diesen Fällen entscheiden sich viele Senioren für eine häusliche Pflegekraft aus Polen oder Rumänien, die im Haushalt untergebracht ist. Wenn auch Sie mit dem Gedanken spielen, sich von einer osteuropäischen Seniorenbetreuerin pflegen zu lassen, sollten Sie allerdings einiges beachten, damit das Beschäftigungsverhältnis legal ist.

Grundsätzlich gibt es drei unterschiedliche Möglichkeiten, wenn eine osteuropäische Pflegerin in Ihrem Haushalt tätig werden soll: Bei einer Direktanstellung schließen Sie direkt mit der Pflegekraft einen Arbeitsvertrag, wodurch Sie zum Arbeitgeber werden. Das bedeutet, dass Sie nicht nur alle Regelungen zu Mindestlohn, Arbeitszeiten und Arbeitsvorschriften einhalten müssen, sondern auch, dass Sie einen vergleichsweise großen Verwaltungsaufwand haben. Dadurch ist diese Variante recht zeit- und kostenintensiv. Deutlich preisgünstiger ist die Pflege durch eine selbständige Pflegekraft aus Osteuropa, da diese ihre Leistungen und Preise selbst aushandeln kann. Wenn sie allerdings ausschließlich in Ihrem Haushalt tätig wird, besteht die Gefahr, dass dies von Behördenseite als Scheinselbständigkeit ausgelegt wird und hohe Strafzahlungen nach sich zieht. Die rechtlich sicherste und unkomplizierteste Beschäftigungsform ist die Entsendung einer in dem jeweiligen Herkunftsland angestellten Betreuungskraft. Dabei erfolgt die Vermittlung über eine spezielle Pflegeagentur, die auch den gesamten bürokratischen Aufwand, wie beispielsweise die ordnungsgemäße Zahlung von Steuern und Abgaben, übernimmt. Zudem stellen seriös geführte Agenturen in der Regel einen Ersatz, wenn der Entsendezeitraum zu Ende geht oder die Pflegekraft wegen einer Erkrankung ausfällt.

Darüber hinaus sollten Sie berücksichtigen, dass Seniorenbetreuungskräfte aus Osteuropa meist nicht über eine in Deutschland anerkannte Ausbildung im Bereich Kranken- und Seniorenpflege verfügen. Das bedeutet, dass sie keine medizinischen Maßnahmen durchführen dürfen. Falls also Verbände gewechselt oder Spritzen gesetzt werden sollen, müssen Sie zusätzlich einen ambulanten Pflegedienst in Anspruch nehmen. Alle anderen Tätigkeiten, die im Alter beschwerlich werden, können osteuropäische Altenpflegerinnen aber problemlos übernehmen. Sie kümmern sich gewissenhaft um den Haushalt und sind auch bei der Körperpflege, dem Ankleiden und den Mahlzeiten behilflich. Dadurch wird auch bei starker Pflegebedürftigkeit ein Verbleiben in der eigenen Wohnung möglich.

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Eine Antwort

  1. Carolin Matzel sagt:

    Wir haben seit 4-5 Jahren Pflegekräfte aus dem osteuropäischen Ausland über deutsche Vermittlungsagenturen. Leider ist unsere Erfahrung vor allem mit polnischen Kräften mehr als schlecht. Die haben immer super Lebensläufe und sind diese dann vor Ort, können diese weder kochen, noch halten Sie den Haushalt sauber, von der Pflege (duschen, rasieren, waschen) der zu pflegenden Person ganz zu schweigen, einfach nur grauenvoll. Wir haben sogar zwei Pflegekräfte, damit Pausen, freie Tage eingehalten werden können. mir ist unklar, warum die Personen Mindestlohn erhalten sollen? Fürs nichts tun. Die letzten sind sogar abgereist und haben meinen Vater alleine gelassen –> unverantwortlich! Kontrolle, Kontrolle, Kontrolle ist hier angesagt!

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