Hospize und teilstationäre Pflegeformen – Besonderheiten bei der Betreuung

Der Pflegebedarf für alte und kranke Menschen in Deutschland ist nicht nur im Steigen, sondern auch im Wandel. Eine Form, die zunehmend nachgefragt wird, ist die Aufnahme in einem Hospiz. In diesen Einrichtungen werden Menschen in ihrer letzten Lebensphase begleitet, wobei aufgrund der außerordentlichen psychischen Situation besonderer Betreuungsbedarf gegeben ist. Dieser ist auch bei teilstationären Pflegeformen gefragt, die im Wesentlichen eine Entlastung für pflegende Angehörige darstellen.

Stationäre Hospize sind individuelle Einrichtungen, in denen unheilbar Kranke in ihrer letzten Lebensphase begleitet und betreut werden. Diese Begleitung gilt nicht nur dem Kranken selbst, sondern ist ganzheitlich ausgelegt und bezieht auch die Angehörigen und das nächste Umfeld des Betroffenen mit ein. Die Kosten dieser speziellen Betreuungsform trägt einerseits die Krankenkasse mit einem Mindestsatz von 264,45 Euro täglich, andererseits auch die Pflegekasse und der Träger der jeweiligen Hospizeinrichtung. Deutschlandweit gibt es nach Angaben des Deutschen Hospiz- und Palliativverbandes insgesamt 195 stationäre Hospize.

Grundsätzlich gehen die Angestellten in einem Hospiz ganzheitlich auf die Bedürfnisse des Patienten und auch seiner Angehörigen ein. Das Angebot umfasst dabei sowohl palliativ-pflegerische, aber auch soziale und psychologische Betreuung. Die Beschwerden des Schwerkranken zu lindern steht im Vordergrund, aber auch die Unterstützung der Angehörigen durch Einzelgespräche oder Gruppenarbeit. Die ärztliche Betreuung in deutschen Hospizen liegt meist in den Händen von niedergelassenen Ärzten, also Hausärzten.

Viele ältere Menschen, die sich nicht mehr komplett alleine versorgen können, bedürfen dennoch Unterstützung im alltäglichen Leben. Hier ist die teilstationäre Pflege eine gute Option, um zum Einen den Betroffenen den Verbleib im eigenen Zuhause zu gewährleisten, zum Anderen aber die Angehörigen zu entlasten. Basierend auf einer Betreuung, die lediglich für einige Stunden andauert, gilt diese Sonderpflegeform als wichtige Unterstützung. Diese erfolgt zum Beispiel etwa von 9 Uhr bis 16 Uhr oder während der Nachtstunden in einer dafür vorgesehenen Einrichtung oder als Zusatzangebot in einem Altenheim.

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